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§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen einschließlich Beratung von Jessica Mangiafico-Sattler, nachfolgend „Mietköchin“ genannt.

§ 2 Angebote / Vertragsabschluss / Preise

Alle Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, d.h. sie können bis zur Auftragsannahme durch die Mietköchin widerrufen oder abgeändert werden. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen, werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Alle vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und werden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

§ 3 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und /oder gelöscht werden. Die Mietköchin verpflichtet sich zu verantwortungsvollem Umgang mit den Daten und sichert zu, dies nicht an unbefugte Dritte herauszugeben.

§ 4 Leistungsbeschreibung / Teilnehmerzahl

Der Kunde verpflichtet sich, der Mietköchin im Rahmen der Vertragsverhandlungen die genaue Anzahl der Teilnehmer, die konkrete Speise- und Getränkeanzahl und die benötige Stundenanzahl bis spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Die Angaben gelten so dann als Vertragsbestandteil und sind Grundlage der Abrechnung. Die Mietköchin verpflichtet sich zur Vorbereitung eines Essens für die vom Auftraggeber verbindlich mitgeteilte Anzahl an Personen in den vom Kunden festgelegten Räumlichkeiten. Im Stundenlohn enthalten sind der Einkauf der Zutaten, die Zubereitung der Speisen / Getränke, das Servieren am Tisch (bis zu 6 Teilnehmer) und das ordnungsgemäße Hinterlassen der Küche, bzw. Ort der Zubereitung des Kunden. Um eine gleich bleibende Qualität und Frische der verwendeten Zutaten zu garantieren, behält sich die Mietköchin vor, aufgrund der Marktgegebenheiten einzelne Elemente des Menüs zu verändern oder durch ein ähnliches Produkt zu ersetzen, welches den hohen Qualitätsstandards der Mietköchin entspricht. Die von der Mietköchin eingekaufte Ware, die für die Veranstaltung benötigt werden, gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Mietköchin eine geeignete Stelle bzw. geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung zu stellen, um die Zubereitung des Menüs / der Getränke und das Servieren des / der Selbigen zu ermöglichen. Evtl. Ausnahmen sind hiervon individuell abzusprechen.

§ 5 Gewährleistung

Mängel oder Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn diese unverzüglich nach erster Verkostung des Menüs /der Getränke erfolgen. Jegliche Haftung der Mietköchin für behauptete Mängel nach Verzehr des Menüs ist ausgeschlossen. Eine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit des Hilfskochs /Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Die Mietköchin haftet nicht für Umstände oder Schäden die der Hilfskoch in oder außerhalb der Ausübung seiner Tätigkeit verursacht.

§ 6 Berechnung / Bezahlung / Fahrtkosten

Sämtliche Leistungen der Mietköchin sind ohne jeden Abzug spätestens am Tag der Veranstaltung zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Mietköchin behält sich ausdrücklich vor, eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetragvolumens bei Reservierungsbestätigung zu fordern. Die Bezahlung erfolgt in bar, gegen Quittung oder gegen Rechnung. Im Falle einer Überweisung muss die Gutschrift bis spätestens am Tag der Veranstaltung auf dem Konto ersichtlich sein. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Außerdem behält sich die Mietköchin das Recht vor, evtl. höheren Zinsschaden gelten zu machen bzw. weiteren Schaden, der nicht Zinsschaden ist geltend zu machen. An und Abreise innerhalb der ersten 15 Kilometer ab Königsbach-Stein sind kostenlos. Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer wird eine Pauschale von 0,50 Cent incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer durch die Mietköchin pro Entfernungskilometer erhoben. Evtl. Abweichungen dieser Regelung werden gesondert vereinbart.

§ 7 Abnahme / Vertragsrücktritt

Tritt der Kunde bis 7 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurück, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzugs ist die Mietköchin berechtigt, auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann die Mietköchin 50% des vereinbarten Auftragswertes verlangen. Bei einer späteren Stornierung ist die Auftragssumme als Schadenspauschale komplett zu entrichten.

§ 8 Verlust / Beschädigung von Mietgegenständen

Für Gegenstände und Utensilien, die der Mietkoch zur Durchführung des Auftrages dem Kunden zur Verfügung stellt, z.B. Kochbesteck, Messer, etc. obliegt dem Auftraggeber die Pflicht, diese einwandfrei und vollständig zurück zugeben. Bei Beschädigung oder Verlust werden die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Kosten für die Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet für das Verhalten und Verschulden seiner Gäste.

§ 9 Haftungsausschluss

Die Mietköchin haftet bei der Durchführung der Veranstaltung und den dabei evtl. entstehenden Beschädigungen der Räumlichkeiten des Auftraggebers, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Personenschäden.

§ 10 Erfüllungsort / Gerichtstand

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen die den wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen und beide Vertragspartner ist Königsbach-Stein. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Deutsche Recht.

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